A unbeschränkt

Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS)
oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M
A beschränkt

Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 25 kW/ 34 PS und einer
Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW, (nach 2-jähriger Fahrpraxis
ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)
Eingeschlossene Klassen: A1, M
Mindestalter: 18 Jahre
A1
Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW Motorleistung. Inhaber der
Fahrerlaubnis-Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte
Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: M
M
(Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
Mindestalter: 16 Jahre


