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Montag, 21.05.2012

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Führerschein mit 17?

Wie kommt man an den Führerschein mit 17?

Man kann sich mit 16einhalb Jahren bei uns zur Fahrausbildung der
Klasse B oder BE anmelden und einen Ausnahmeantrag beim zuständigen
Amt stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der
Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall
sein wird, beginnt die übliche Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).

Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung
abgegelegt werden. Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist,
erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Dieses Blatt Papier ist nur in Deutschland gültig,
es berechtigt aber auch in denjenigen Bundesländern zum Fahren, die
eventuell gar keine eigene Ausnahmeregelung eingeführt haben.

Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?

  • Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson
    mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung
    der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen.
    Es kann also nicht einfach »irgendjemand« als Begleitperson mitgenommen werden.
  • Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung
    der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
  • Für beide, Fahrer und Beifahrer, gelten die 0,5-Promille-Grenze und
    die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.
  • Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren.

Weitere Informationen gibt es bei unserem Team...

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Wann und wie oft darf man eine Prüfung wiederholen?

Eine nicht bestandene Prüfung darf bei uns unter bestimmten Voraussetzungen bereits 7 Tage nach der Erstprüfung wiederholt werden. Inzwischen sollte ausreichend »nachgeschult« werden. Nach jeweils drei nicht bestandenen Fahrprüfungen ist eine Prüfungspause von drei Monaten vorgeschrieben. Der so genannte »Idiotentest« (medizinisch-psychologische Untersuchung, weil man drei mal durch die Prüfung gefallen war) geistert zwar noch hartnäckig als Gerücht herum, wurde aber in Wirklichkeit schon vor langer Zeit abgeschafft. Mit anderen Worten: Die Anzahl der Fahrprüfungen ist für jeden Kandidaten im Prinzip unbegrenzt, aber nach der dritten, sechsten, neunten (usw.) Prüfung würde die vorgeschriebene Wartezeit drei Monate betragen.

Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt (abgesehen davon, dass der Führerscheinantrag nach einem Jahr vom Straßenverkehrsamt eingezogen wird und dann wieder neu gestellt werden muss, außerdem gilt die bestandene theoretische Prüfung auch nur ein Jahr lang).

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Was ist die Fahrschulen Chip-Card?

 

Diese Chipkarte erhalten Sie bei uns zu Beginn der Ausbildung.
Auf dieser Karte werden alle Unterrichtseinheiten gespeichert.

Also immer zum theoretischen und praktischen Unterricht mitbringen!

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Die theoretische Prüfung

Gut gelernt ist schon fast bestanden, denn die theoretische Prüfung besteht aus exakt denselben Fragen, die Sie schon vom Übungsbogen kennen. Sie funktioniert nach dem »Kreuzchen-Prinzip« (Multiple Choice), d.h. man kreuzt die richtigen Antworten an und trägt ab und zu eine Zahl als richtige Antwort ein. Die Fragen haben eine bestimmte Fehler-Wertigkeit (2 bis 5 Fehlerpunkte).

Seit dem 1.7.2004 gibt es Neuregelungen bei der Bewertung der theoretischen Prüfung: Mit maximal 10 Fehlerpunkten (früher: 9) aus 30 Fragen hat man die Pkw-Prüfung bestanden, man darf dabei jedoch nicht zwei Fragen falsch beantworten, die mit 5 Fehlerpunkten bewertet sind.

Die Prüfungs-Fragebögen enthalten wörtlich genau dieselben Fragen wie die Fahrschul-Übungsbögen. Natürlich können die Fragen in der Prüfung anders »gemixt« sein.

Die Prüfungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen. Prüforganisationen sind, je nach Standort, TÜV oder DEKRA. Die theoretischen Prüfungen finden in den TÜV-Räumen statt.

Ein Fahrschüler kann die theoretische Prüfung erst ablegen (frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters), wenn er

  • mindestens den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht komplett besucht hat und die Fahrschule davon überzeugt ist, dass er die nötigen Kenntnisse besitzt,
  • die Fahrschule ihm darüber eine Ausbildungsbescheinigung ausgestellt hat,
  • und der amtliche Prüfauftrag inzwischen bei der Prüfstelle TÜV oder DEKRA angekommen ist.

Eine nicht bestandene theoretische Prüfung kann bei uns unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Tagen wiederholt werden. Nach drei nicht bestandenen Theorie-Prüfungen gibt es eine Prüfungssperre von 3 Monaten.

Bei der Erweiterung der leistungsbeschränkten Klasse A auf die unbeschränkte Klasse A vor Ablauf der 2-jährigen Frist entfällt die theoretische Prüfung.

Weiterhin entfällt die theoretische Prüfung bei der Erweiterung von der Klasse B auf BE.

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Die praktische Prüfung

Vorraussetzungen

Die Fahrprüfung kann nach bestandener theoretischer Prüfung (und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters) abgelegt werden, wenn der Bewerber durch seine Ausbildung in der Lage ist, die Prüfung zu bestehen (darüber entscheidet der Fahrlehrer), sowie alle vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten durchgeführt wurden.

Wie lange dauert die Fahrprüfung?

Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1: 75 Minuten

Klassen DE, D1E: 70 Minuten

Klassen A, T: 60 Minuten

Klassen A1, B, BE: 45 Minuten

Klassen M, S: 30 Minuten

Für die Klasse L muss man keine Fahrprüfung machen. Das gleiche gilt für die Prüfungsbescheinigung zum Führen von Mofas.

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Was wird in der praktischen Prüfung geprüft?

 

  • Die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges
  • Kenntnis und Anwendung der Verkehrsregeln
  • die nötigen technischen Kenntnisse (das gilt besonders für die LKW- und Busklassen, aber seit 1999 auch für die Klasse B (PKW).
  • die Anwendung einer umweltbewussten Fahrweise
  • Bestimmte Grundfahraufgaben, die die Beherrschung des Fahrzeugs bei langsamer Fahrt zeigen. Seit dem 1.7.2004 gibt es in den Klassen C und D einige neue Grundfahraufgaben, in den Pkw- und Motorradprüfungen fällt dagegen »Anfahren an der Steigung« weg.

Die Prüfung umfasst nicht nur den Stadtverkehr, sondern auch Landstraße und Kraftfahrtstraße bzw. Autobahn (außer Klassen M und T). Es gibt aber keine festgelegten Prüfungsstrecken.

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Welche Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt?

Für die Antragstellung bei der Behörde werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Führerscheinantrag (wird von uns erstellt)
2. 1 Lichtbild
3. Bescheinigung über bestandenen Sehtest. (Optiker oder Augenarzt)
4. Ärztliche Untersuchung (nur für Klasse C und D)
5. Bescheinigung über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
6. Bescheinigung über "Erste-Hilfe-Lehrgang" (nur Klasse C und D)
7. Nachweis der Überweisung der Verwaltungsgebühr an das Straßenverkehrssamt.
(Vordruck wird von uns gestellt.)

Der Führerscheinantrag sollte ca. 1-3 Wochen bevor die Prüfung stattfinden soll abgegeben sein! Die Fahrerlaubnisprüfung kann nur stattfinden, wenn ein genehmigter Antrag von Seiten des Straßenverkehrsamtes beim zuständigen TÜV vorliegt.